Norwegen Ratgeber

Ausführlich erklärt und beschrieben: Alle Details und Informationen zum Jedermannsrecht in Norwegen

Titelbild Ratgeber Jedermannsrecht in Norwegen - alle Details (Nordlandblog)

Das Jedermannsrecht in Norwegen

Das Jedermannsrecht ist in Norwegen seit 1957 im Gesetz festgeschrieben und erlaubt es, sich jederzeit und frei in der Natur zu bewegen. Unter Beachtung einiger einfacher Regeln kann daher jeder die Natur des Landes erkunden und sich dort aufhalten. Ob mit Zelt, Boot oder nur mit einem Schlafsack – dem Outdoorabenteuer sind nur wenige Grenzen gesetzt, die man aber dafür auch respektieren sollte. Leider gibt es immer wieder “Touristen”, die durch ihr Verhalten die Diskussion um die Freizügigkeit des “allemannsretten” in Norwegen befeuern, da diese die einfachsten Regeln nicht beachten.

In einer Broschüre der norwegischen Umweltbehörde Miljødirektoratet findet man alle Details, zu denen wir später noch kommen, sowie eine klare zusammenfassende Einleitung, die wir nachfolgend zitieren:

“Ein wichtiger Teil unseres kulturellen Erbes ist das aktive Erleben der Natur. Seit alters her haben wir das Recht, uns in Wald und Feld, auf Flüssen und Seen, in den Schären und im Gebirge zu bewegen – unabhängig davon, wem der Grund und Boden gehört. Wir dürfen in der Natur ernten – nicht nur Salzwasserfische, Beeren, Pilze und Blumen, sondern auch Eindrücke und Erlebnisse.

Die Grundsätze des Jedermannsrechts sind im Gesetz über den Aufenthalt in der Natur von Norwegen aus dem Jahr 1957 niedergelegt.

Das Jedermannsrecht gilt in der freien Natur. Hier darf man:

  • sich zu Fuß und auf Skiern frei bewegen
  • rasten und übernachten
  • auf Pfaden und Wegen reiten und Rad fahren
  • baden, paddeln, rudern und segeln
  • Beeren, Pilze und Blumen pflücken
  • Salzwasserfische kostenfrei angeln”

Damit sind die ersten Fragen sicher schon beantwortet und alles weitere ergibt sich aus den Details, auf die wir noch eingehen. Aber wie ist das mit dem freien oder auch “wilden” Campen mit dem Wohnmobil in Norwegen? Die Interpretationen dazu gehen weit auseinander. Kein Wunder: Gab es doch 1957 diese Frage in der Form noch nicht und insofern ist dazu einfach nichts im Jedermannsrecht geregelt. Die aktuelle Auslegung der führenden norwegischen Wohnmobil-Homepage bobilverden.no soll uns helfen, das Thema einigermaßen aufzuklären…

Transparenz-Hinweis: Dieser Beitrag enthält gegebenenfalls mit einem (*) markierte Werbe- / Provisionslinks. Mehr dazu im Impressum.

Unser Mercedes Van in Norwegen im Winter.

Gilt das Jedermannsrecht auch für Wohnmobile?

Wo dürfen wir fahren? Wo darf man stehen? Kann man einfach irgendwo übernachten?

Die Fragen beschäftigen uns, denn schließlich ist man nur zu Gast in diesem Land und möchte ja nichts falsch machen. Im Moment gilt Norwegen noch als Oase in Europa, wenn es um die Möglichkeiten geht, frei zu stehen. In Anbetracht dessen, dass diese Art Urlaub zu machen immer beliebter wird, kann sich das aber schnell ändern.

Wer von uns möchte nicht die absolute Freiheit spüren? Sich mal nicht nach Anderen richten?  Wer will nicht einen Traumplatz finden und die Einsamkeit genießen? Hinzu kommt das viele Campingplatze in der Ferienzeit meist überfüllt sind. Daher ist es nur logisch und nachvollziehbar, dass sich mehr und mehr Menschen nach einer Alternative – eben nach dem ruhigen, kostenlosen Plätzchen umsehen.

Aber gilt nun das Jedermannsrecht?

Das ist tatsächlich nicht eindeutig zu sagen und wirklich ein wenig kompliziert. Damals, als das Jedermannsrecht verfasst wurde, dachte man noch nicht an die (vielen) Wohnmobil-Touristen. In den 50ern war man eher damit beschäftigt, den Autofahrern das Nutzen von Privatstrassen zu ermöglichen. Das Jedermannsrecht regelt in seinem Kern hingegen das Zugangs- /Ernte-/ und Aufenthaltsrecht. Daher wird in seinem relevanten ersten Teil eben nicht über den Umgang mit motorisierten Fahrzeugen gesprochen.

Zur generellen Nutzung von Straßen und Wegen sollte es wiederum kaum Fragen geben. Es gibt genügend Strassen die frei für Camper verfügbar sind. Es ist generell auch möglich und erlaubt, Privatwege zu passieren, es sei denn diese sind mit einem Verbotsschild markiert. Die bekannten Schilder “NO CAMPING” und “PRIVAT” nehmen – wohl auch aus leidiger Erfahrung der Grundbesitzer – stetig zu. Auf einigen Privatwegen wird mit einer Gebühr das Befahren der Straße erlaubt. Diese Straßen sind deutlich als “Bomvei” oder “Bomveg” gekennzeichnet.

Welche Regeln gelten beim Übernachten?

Man darf jederzeit in der freien Natur parken, aber nur auf öffentlichen Wegen. Du darfst aber nicht querfeldein fahren, um die Natur nicht zu beschädigen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, oder?

Für das Campen mit dem Zelt gibt es klare Regeln. So gilt die “Zwei-Tage-Regel” und die zusätzliche Regel, nicht im Umkreis kleiner als 150 Meter von bewohnten Häusern entfernt zu campen. Die Details dazu folgen etwas weiter unten im Artikel. Gilt es aber auch für Wohnmobile?

So ganz eindeutig äußert man sich nicht. Viele Norweger meinen, daß diese Regel auch für das Freicampen gilt. Andere Orte, an denen man zum Beispiel eindeutig in einem Wohnmobil übernachten kann, sind Parkplätze, Weideflächen, Picknickplätze oder Stapelplätze für Holz, zumindest wenn dies nicht ausdrücklich verboten ist. Oft wird mit einem Schild darauf hingewiesen das eine Nacht erlaubt ist. In jedem Fall verbietet es sich generell, sich “groß” und langfristig einzurichten und das ganze Campingmöbel-Equipment auszuräumen.

Mit dem Wohnmobil zu verreisen findet immer mehr Anklang und die Zahl der Camper, die besonders in den Sommermonaten unterwegs sind, boomt. Demzufolge kann es gut möglich sein, dass auch in Norwegen bald ein klares Regelwerk eingeführt wird. Indem wird dann wohl geregelt sein, wo und wie man campen darf.

Bleibt nur zu hoffen, daß alle Camper verantwortungsvoll mit der hier gebotenen Freiheit umgehen, so das wir diese auch noch lange genießen können. (Den Originalartikel zum Nachlesen gibt es hier)


Das Jedermannsrecht im Detail

Nachfolgend lest ihr die deutsche Übersetzung einer Broschüre der norwegischen Umweltbehörde Miljødirektoratet, in der aus unserer Sicht alle relevanten Details sehr übersichtlich, zuverlässig und klar dargestellt sind. Wir haben die Rubriken und auch die Originalansprache (“SIE”-Form) übernommen. Damit kann und sollte jeder Norwegen-Reisende die für ihn relevanten Punkte finden:

Bild mit einer weiteren Hängebrücke im Jotunheimen. Dem Nationalpark im Jotunheimen
Die Weite und Unberührtheit der norwegischen Natur ist immer wieder und überall verlockend….

 Mit Wanderschuhen und Skiern…

…dürfen Sie sich in der freien Natur bewegen, im Sommer und Winter, sei es auf Pfaden oder Wegen, in gespurten Loipen oder querfeldein. Im Winter dürfen Sie auch über zugefrorene oder schneebedeckte Felder und Wiesen gehen. Auf landwirtschaftlich genutztem Land dürfen Sie ganzjährig auf Pfaden und Wegen gehen, müssen aber Abstand zu Bauernhöfen, Häusern und Hütten halten.

In der freien Natur dürfen Sie überall anhalten und rasten, außer nahe an bewohnten Häusern oder Hütten. Nehmen Sie die gebotene Rücksicht auf andere Rastende. Sie dürfen unterwegs ein Lagerfeuer entzünden, aber nicht im oder nahe am Wald vom 15.4. bis 15.9. eines Jahres. Beschädigen Sie keine Bäume, wenn Sie Feuerholz suchen, sammeln Sie trockene Zweige. Wenn Sie am Ufer ein Feuer machen, meiden Sie nackte Felsen, weil sie durch die Hitze splittern können.

Wenn Sie in der freien Natur unterwegs sind und rasten, beachten Sie Folgendes:

  • keine Abkürzungen über Landwirtschaftsland, Bauernhöfe oder in der Nähe bewohnter Häuser oder Hütten nehmen
  • Aufenthaltsregeln für Erholungs- und Naturschutzgebiete beachten, um Abnutzung zu vermeiden und Rücksicht auf empfindliche Lebensräume von Tieren und Pflanzen zu nehmen
  • Tiere und Vögel nicht stören, vor allem nicht während der Brut und Aufzucht
  • Pflanzen nicht beschädigen, vor allem keine bedrohten oder empfindlichen Arten
  • eingerichtete Rast- und Feuerplätze benutzen und besonders vorsichtig mit Feuer umgehen
  • das Bedürfnis anderer Menschen nach Abstand und Ruhe respektieren
  • keine Zelte nahe an bewohnten Häusern oder Hütten aufstellen (Mindestabstand 150 m, sofern es keine Ausnahmevorschrift gibt)
  • Weidevieh nicht stören
  • Wirtschafts- und Nutzungsinteressen respektieren
Bild mit einem Fahrrad in der Landschaft von Norwegen
Eine Tour mit dem Fahrrad durch Norwegen hat einen ganz besonderen Reiz

 Mit dem Rad…

…dürfen Sie im Flachland auf Wegen und Pfaden und im Hochgebirge überall fahren.

Sie dürfen dort radeln, wo ein allgemeines Verkehrsrecht besteht. Auch Wege und angelegte Pfade durch Landwirtschaftsland dürfen benutzt werden, um in die freie Natur zu gelangen. Dies gilt allerdings nicht für eine organisierte, kommerzielle Nutzung. Denken Sie daran, dass der Weg, Pfad oder das Gelände für die Benutzung mit dem Rad geeignet sein muss. In manchen Erholungs- und Naturschutzgebieten ist das Radfahren verboten, oder es gelten besondere Vorschriften. Informieren Sie sich, ob es besonders hergerichtete Radrouten und Fahrradkarten für die Gegend gibt.

Wenn Sie in der freien Natur Rad fahren, beachten Sie Folgendes:

  • die Hochgebirgsnatur kann erodieren, deshalb nicht in empfindlichem Gelände radeln (Moore, Trockenböden u. Ä.)
  • nur auf geeigneten Pfaden Rad fahren
  • nur auf wenig begangenen Wanderwegen radeln, um Konflikte mit Wanderern zu vermeiden
  • so fahren, dass Wild und Vieh nicht gestört werden
  • mit angemessener Geschwindigkeit fahren und keine Fußgänger stören
  • eingerichtete Rast- und Feuerplätze benutzen und besonders vorsichtig mit Feuer umgehen
  • keine Zelte nahe an bewohnten Häusern oder Hütten aufstellen (Mindestabstand 150 m, sofern es keine Ausnahmevorschrift gibt)
  • Wirtschafts- und Nutzungsinteressen respektieren
Bild mit einem Pferd an den Stränden der Südküste in Norwegen

Mit dem Pferd…

…dürfen Sie sich im Flachland auf Wegen und Pfaden und im Hochgebirge überall bewegen.

Sie dürfen dort reiten, wo ein allgemeines Verkehrsrecht besteht. Auch Wege und angelegte Pfade durch Landwirtschaftsland dürfen benutzt werden, um in die freie Natur zu gelangen. Dies gilt allerdings nicht für eine organisierte, kommerzielle Nutzung. Denken Sie daran, dass der Weg, Pfad oder das Gelände zum Reiten geeignet sein muss. In manchen Erholungs- und Naturschutzgebieten ist das Reiten verboten, oder es gelten besondere Vorschriften. Informieren Sie sich, ob
es besondere Reitwege in der Gegend gibt. Für eine umfangreiche Nutzung durch organisierte Gruppen
(z.B. Reitschulen) ist die Erlaubnis des Grundbesitzers einzuholen. Bedenken Sie auch, dass der Grundbesitzer das Fahren mit Pferdekutschen auf Wegen untersagen kann.

Wenn Sie in der freien Natur reiten, beachten Sie Folgendes:

  • die Hochgebirgsnatur kann erodieren, deshalb nicht in empfindlichem Gelände reiten (Moore, Trockenböden u. Ä.)
  • nur auf geeigneten Pfaden reiten
  • Wanderer immer im Schritt passieren
  • Loipen und Skispuren auf Waldwegen im Winter meiden, lieber eine eigene Spur austreten
  • Wanderern und Radfahrern gegenüber höflich und rücksichtsvoll sein, damit sich niemand erschreckt oder verletzt wird
  • Tiere und Vögel nicht stören, vor allem nicht während der Brut und Aufzucht
  • das Pferd nicht an Badestellen oder Trinkwasserquellen baden
  • Wirtschafts- und Nutzungsinteressen respektieren
Bild mit unserem Zelt auf der Insel Runde in Norwegen

Mit dem Zelt…

…dürfen Sie bis zu zwei Nächte in der freien Natur im Flachland übernachten, ohne den Grundbesitzer zu fragen. Im Hochgebirge und weit entfernt von bewohnten Gebieten dürfen Sie länger als zwei Nächte zelten. Wenn es keine anders lautenden örtlichen Vorschriften gibt, dürfen Sie Ihr Zelt nicht näher als 150 m von bewohnten Häusern oder Hütten aufstellen. Junger Wald darf nicht beschädigt werden.

Achtung! Auf Landwirtschaftsland darf ein Zelt nur mit Erlaubnis des Grundbesitzers aufgestellt werden. Sie dürfen unterwegs ein Lagerfeuer entzünden, aber nicht im oder nahe am Wald vom 15.4. bis 15.9. eines Jahres. Beschädigen Sie keine Bäume, wenn Sie Feuerholz suchen, sammeln Sie trockene Zweige. Wenn Sie an einem Ufer ein Feuer machen, meiden Sie nackte Felsen, weil sie durch die Hitze splittern können.

Wenn Sie in der freien Natur zelten, beachten Sie Folgendes:

  • in Erholungs- und Naturschutzgebieten die Vorschriften für Fortbewegung und Camping beachten, um Abnutzung zu vermeiden und Rücksicht auf empfindliche Lebensräume von Tieren und Pflanzen zu nehmen
  • eingerichtete Rast- und Zeltplätze benutzen
  • das Zelt so aufstellen, dass Tiere und Vögel nicht gestört werden, vor allem nicht während der Brut und Aufzucht
  • keine dauerhaften Spuren in der Vegetation und im Gelände hinterlassen
  • das Bedürfnis anderer Camper nach Abstand und Ruhe respektieren
  • eingerichtete Rast- und Feuerplätze benutzen und besonders vorsichtig mit Feuer umgehen
  • Weidevieh nicht stören
  • Wirtschafts- und Nutzungsinteressen respektieren

Mit dem Ruder- oder Segelboot…

…dürfen Sie sich frei auf dem Meer, auf Binnenseen und Flüssen bewegen, und zwar grundsätzlich überall kostenlos. Ausnahmen können für Gewässer mit Kanälen und Schleusen gelten. Generell dürfen Sie auch mit dem Motorboot auf dem Meer fahren; auf Flüssen dann, wenn es sich um eine befahrbare Wasserstraße handelt, und auf Seen, wenn sie größer als 2 Quadratkilometer sind. Örtliche Vorschriften können das Befahren von Seen und Gewässern mit Motorbooten einschränken.

Das Boot oder ein ähnliches Fahrzeug darf für einen kurzen Zeitraum an Uferabschnitten an Land gezogen werden, die in der freien Natur liegen. Zum Anlegen an einem privaten Kai oder Anleger müssen Sie den Grundbesitzer oder Nutzer um Erlaubnis fragen. Festmachringe, Bolzen u. Ä. in der freien Natur dürfen für einen kurzen Zeitraum benutzt werden, wenn dies keinen wesentlichen Nachteil für den Besitzer oder Nutzer mit sich bringt.

Sirko mit dem Motorboot auf dem Sognefjord in Norwegen
In Norwegen gehört eine Tour mit dem Boot einfach dazu…

Wenn Sie in der freien Natur paddeln, beachten Sie Folgendes:

  • machen Sie sich vor Fahrtantritt gut mit dem Gewässer vertraut (Sicherheit, örtliche Vorschriften)
  • tragen Sie immer eine Rettungsweste
  • trocknen Sie Boot, Paddel/Ruder und Stiefel ab, bevor sie damit in einem anderen Gewässer weiterfahren, um die Verbreitung von Krankheiten zu vermeiden
  • desinfizieren Sie Angelgerät, Boot, Paddel/Ruder und Stiefel, die in Gewässern mit ansteckenden Fischkrankheiten benutzt wurden
  • nehmen Sie Rücksicht auf Angler und andere Nutzer an Gewässern
  • lassen Sie Fischernetze und sonstige Fischereigeräte in Ruhe
  • bewegen Sie sich ruhig vorwärts, vermeiden Sie unnötigen Lärm
  • stören Sie keine Tiere und Vögel, vor allem nicht während der Brut und Aufzucht
  • benutzen Sie eingerichtete Rast- und Feuerplätze und gehen Sie besonders vorsichtig mit Feuer um
  • stellen Sie keine Zelte nahe an bewohnten Häusern oder Hütten auf (Mindestabstand 150 m, sofern es keine Ausnahmevorschrift gibt)
  • respektieren Sie Wirtschafts- und Nutzungsinteressen

Mit der Rute oder Handleine…

…dürfen Sie ganzjährig Salzwasserfische angeln, vom Ufer und vom Boot aus. Im Meer darf auch ganzjährig kostenlos vom Ufer aus mit der Rute auf Lachs, Meerforelle und Meersaibling geangelt werden. Von diesem Grundsatz kann es aber gesetzliche Ausnahmen geben. Gilt für einen Fluss eine Schonzeit, muss an der Mündung ins Meer eine Schutzzone von 100
Metern eingehalten werden.

Für das Angeln auf Lachs, Meerforelle und Meersaibling in Flüssen und anderen Gewässern muss die staatliche Angelabgabe bezahlt und normalerweise eine Angelkarte beim Grundbesitzer gekauft werden. Wer unter 16 Jahre alt ist, darf Süßwasser-fische vom 1.1. bis 20.8. kostenlos angeln. Das gilt nicht für Gewässer mit Lachs, Meerforelle oder Meersaibling und auch nicht für den Krebsfang oder das Angeln in künstlichen Fischteichen. Einzelne Gewässer können vom kostenlosen Angeln ausgenommen sein – dort sind entsprechende Schilder aufgestellt. Vor dem Angeln müssen Sie sich mit den geltenden Vorschriften vertraut machen.

Conny beim Angeln in Norwegen in einem Fjord
Angeln vom Ufer an einem Herbstabend in Norwegen – Idylle pur….

Wenn Sie in der freien Natur angeln, beachten Sie Folgendes:

  • notwendige Angelerlaubnis oder Ausweis (Nachweis für Alter unter 16 Jahren) dabei haben
  • keine lebenden Fische als Köder verwenden
  • keine lebenden Fische in ein anderes Gewässer bringen
  • Angelgerät, Stiefel und Wathosen abtrocknen, bevor sie in einem anderen Gewässer benutzt werden, um die Verbreitung von lebenden Organismen und Krankheiten zu vermeiden
  • Angelgerät desinfizieren, das in Gewässern mit ansteckenden Fischkrankheiten benutzt wurde
  • Fische in dem Gewässer ausnehmen und reinigen, in dem sie geangelt wurden
  • eingerichtete Rast- und Feuerplätze benutzen
  • andere Angler oder Nutzer nicht stören
  • Wirtschafts- und Nutzungsinteressen respektieren, auch auf dem Weg zum Angelplatz und zurück

Verbreiten Sie keine Fischarten und Fischkrankheiten!

Mit Eimer und Korb…

…dürfen Sie Beeren, Pilze, Blumen und Wurzeln von Wildkräutern in der freien Natur pflücken oder sammeln und mit nach Hause nehmen. Bitte beachten Sie, dass es besondere Bestimmungen für das Pflücken von Moltebeeren in Nordland, Troms und Finnmark gibt. Dort kann der Grundeigentümer oder Pächter das Pflücken verbieten. Ein solches Verbot muss zum Beispiel durch Schilder kenntlich gemacht oder in der Zeitung bekannt gegeben werden. Wenn der Grundeigentümer oder Nutzer kein ausdrückliches Verbot erlassen hat, darf man nach Belieben pflücken.

Der Grundeigentümer kann nur das Ernten auf Moltebeerenland verbieten. Damit sind Vorkommen von Moltebeerenpflanzen an jedem Ort gemeint, wenn sie ein Gebiet von einer gewissen Größe bedecken und eine gewisse Dichte erreichen, so dass die Nutzung eine wirtschaftliche Bedeutung für den Grundeigentümer hat. Auch wenn ein Ernteverbot auf Moltebeerenland besteht, darf die Allgemeinheit immer dann Moltebeeren pflücken, wenn sie an Ort und Stelle verzehrt werden.

Auf dem Grund von Finnmarkseiendommen kann jeder Moltebeeren zum eigenen Gebrauch pflücken. Das Pflücken zum Verkauf ist den Einwohnern von Finnmark vorbehalten. Seien Sie vorsichtig beim Sammeln von anderen Naturprodukten wie Steine, Mineralien, Torf, Moos oder Flechten. Holen Sie die Erlaubnis des Grundbesitzers ein, wenn Sie Stechpalmen, Maserknollen, Bindereiser, Birken- und andere Rinde sammeln möchten.

Grafik mit Beeren selbst gepflückt in Norwegen

Wenn Sie auf Sammeltour in die freien Natur gehen, beachten Sie Folgendes:

  • machen Sie sich im Voraus mit Schutzvorschriften vertraut, wenn Sie ein Naturschutzgebiet besuchen wollen (teilweise gelten Pflückverbote für Blumen, Pilze, Baumpilze und Flechten)
  • machen Sie sich mit unter Schutz stehenden und bedrohten Pflanzenarten vertraut, damit Sie diese nicht pflücken
  • nehmen Sie keine Wurzen, Birkenrinde oder Maserknollen von lebenden Bäumen mit, ohne vorher den Grundbesitzer gefragt zu haben
  • stören Sie weder Wild noch Vieh
  • pflücken Sie keine Beeren nahe an bewohnten Höfen oder Häusern
  • nehmen Sie Rücksicht auf andere Nutzer/Sammler
  • respektieren Sie Wirtschafts- und Nutzungsinteressen

Allgemeine Informationen über das Jedermannsrecht

Wenn Sie im Süßwasser angeln wollen, benötigen Sie die Erlaubnis des Grundbesitzers. Wer unter 16 Jahre alt ist, darf zwischen dem 1.1. und 20.8. in Gewässern kostenlos angeln, in denen es weder Lachs noch Meerforelle oder Meersaibling gibt.

Die Jagd ist das Recht des Grundbesitzers, folglich braucht man dessen Erlaubnis. Zusätzlich wird eine bestandene Jägerprüfung und eine Jagdabgabe verlangt. Als freie Natur (norw. «utmark») wird landwirtschaftlich nicht genutztes Land bezeichnet, dazu gehören in Norwegen die meisten Seen, Ufer, Moore, Wälder und Berge.

Kleinere Brachflächen innerhalb von Landwirtschaftsland gelten nicht als freie Natur.

Landwirtschaftlich genutztes Land (norw. «innmark») sind Äcker, Wiesen, Weiden, Gärten, Hofplätze, Hausgrundstücke und Gewerbeflächen. Bestimmte Flächen, wie Äcker und Wiesen darf man trotzdem zwischen dem 15.10. und 30.4. betreten, wenn der Boden gefroren oder schneebedeckt ist. Beachten Sie, dass Landwirtschaftsland nicht notwendigerweise eingezäunt ist.

Egal wo Sie unterwegs sind, ob auf Landwirtschaftsland oder in der freien Natur, müssen Sie Gatter immer hinter sich schließen und Rücksicht auf weidendes Vieh nehmen. Für Ihren Hund gilt vom 1.4. bis 20.8. Leinenzwang. Seien Sie auch vorsichtig im Umgang mit Feuer. Zwischen dem 15.4. und 15.9. eines Jahres ist das Entzünden von offenem Feuer verboten. Offenes Feuer ist trotzdem zulässig, wenn ganz offenbar keine Brandgefahr besteht. Informieren Sie sich über örtliche Vorschriften zu Leinenzwang und Feuer machen. Hinterlassen Sie Ihren Rast- oder Zeltplatz sauber und aufgeräumt. Abfall ist mitzunehmen, es darf nichts zurückbleiben!

Weitere Informationen: www.miljodirektoratet.no

Wenn wir uns alle an diese nachvollziehbaren Regeln halten, wird uns die norwegische Natur unendlich viel zu bieten haben. Wir wünschen euch jederzeit und immer eine gute Tour !! Vielleicht sieht man sich – gern auch auf einer der von uns empfohlenen Touren hier im Blog….

(Quelle: Norwegische Umweltbehörde Miljødirektorat / Originalbroschüre als PDF unter diesem Link)

Literaturtipps für deine Reise nach Norwegen

Autoatlas für Norwegen
Stellplatzführer ADAC 2023
Norwegen mit dem Wohnmobil
Lonely Planet Norwegen

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Autor / Autoren:

Conny & Sirko

... schreiben sich hier ihr ewig währendes Fernweh nach dem Norden Europas von der Seele - wenn sie nicht gerade mit ihrem Wohnmobil durch die atemberaubenden Landschaften Nordeuropas reisen, um ihre Erlebnisse und Erfahrungen mit euch in ihrem Nordlandblog zu teilen. Besucht uns gern im Bereich "ÜBER UNS" :)

2 Kommentare

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  • Hallo zusammen

    Mit Bewunderung, Freude und Reiselust lese ich gerne Eure tollen Berichte mit den traumhaften Fotos. Ich wollte mir ja das gleiche Womo kaufen, doch der 4×4 Sprinter wird zu schwer um in der CH unter 3,5 t zulassen zu können. Habe nun was anderes gekauft. Jedenfalls Norwegen steht auf der Reiseliste. Herzlichen Dank, dass Ihr Eure Blogs veröffentlicht. Stets gute Fahrt und eine schöne, ruhige Adventszeit. Beste Grüsse Rino aus der Schweiz.

    • Hallo Rico, ganz herzlichen Dank für das tolle Feedback sowie die guten Wünsche. Wir freuen uns sehr darüber und nehmen es als Motivation für weitere Beiträge, Inhalte und alles was sich dahinter verbirgt. Wir kennen die Problematik mit einigen sehr speziellen Regelungen für Wohnmobile in der Schweiz, da wir im Fricktal Freunde haben. Es ist aber schön, dass du dir deinen wünsch anderweitig erfüllen konntest und Norwegen als Reiseziel feststeht. Es wäre schön, wenn wir dafür die ein oder andere Idee liefern könnten und zumindest schon einmal die Reiselust geweckt haben. Solltest du noch spezielle Informationen benötigen, dann melde dich gern jederzeit bei uns. Ansonsten wünschen wir jetzt ebenfalls erst einmal eine besinnliche und schöne Weihnachtszeit, auch immer eine gute Fahrt sowie traumhafte und unvergessliche Touren mit dem Wohnmobil. Liebe Grüße in die Schweiz, Conny und Sirko